Rn 21

Die genannten Fälle faktischer ›Kaltstellung‹ werden unter dem Aspekt eines Verstoßes gegen das verfassungsrechtliche Willkürverbot (Art 3 I GG) diskutiert, wonach die anderweitige Zuweisung im Geschäftsverteilungsplan nicht aus sachfremden Erwägungen heraus geschehen darf bzw die beschlossene Maßnahme durch sachliche Erwägungen zu rechtfertigen sein muss. Dies eröffnet den Präsidien allg bei Änderungen der Aufgabenzuweisung einen Spielraum, zB wenn die übrigen Mitglieder eines Spruchkörpers erklären, dass eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem betroffenen Richter aufgrund seines Verhaltens oder konkreter Äußerungen in der Verhandlung ggü Beteiligten dauerhaft unmöglich erscheine (dazu OVG Koblenz NJW-RR 08, 579 [OVG Rheinland-Pfalz 03.12.2007 - 10 B 11104/07]).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge