Rn 9
Nach Abs 4 ergeht im Verweisungsbeschluss keine Kostenentscheidung. Die entstandenen Kosten sind bei der Endentscheidung des durch die Verweisung zuständig gewordenen Gerichts (§ 81) zu berücksichtigen (Begr zu § 3 RegE in BTDrs 16/6308, S 175).
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen