Rn 1

Die Vorschrift regelt Voraussetzungen und Wirkungen der Antragsrücknahme (Begr zu § 22 RegE in BTDrs 16/6308, S 184). Ihre systematische Stellung innerhalb des Gesetzes ist verfehlt, weil sie zu Abschn 2 von Buch 1 des FamFG gehört (Holzer/Holzer § 22 Rz 2). Der Gesetzgeber sollte dies bei der nächsten Revision des FamFG korrigieren.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge