Gesetzestext

 

Diese Verordnung tritt am 21. Januar 2005 in Kraft.

Sie gilt ab dem 21. Oktober 2005 mit Ausnahme der Artikel 30, 31 und 32, die ab dem 21. Januar 2005 gelten.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt gemäß dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft unmittelbar in den Mitgliedstaaten.

 

Rn 1

Vom Abdruck der Formblätter wurde abgesehen; sie sind im Europäischen Justizportal (https://e-justice.europa.eu/content_european_enforcement_order-376-de.do?clang=de) abrufbar.

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