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Das Grundbuchamt hat die Einhaltung der Normen des Grundbuchverfahrensrechts zu überwachen. Die Prüfungspflicht umfasst auch materiell-rechtliche Fragen, die insbes. für die Eintragungsfähigkeit und für die Wahrung der Richtigkeit des Grundbuchs zu beurteilen sind. Der Mindestumfang der Prüfung ergibt sich aus dem Antrag und den vorgelegten Eintragungsunterlagen.

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