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Vorschriften über die Mitbestimmung gibt es in Portugal derzeit nicht. Es ist jedoch denkbar, dass zukünftig durch Zuzug von ausländischen Unternehmen oder durch die Europäische AG Mitbestimmungsmodelle "importiert" werden.[168]

[168] Die Mitbestimmung ist in Europa gem. Art. 137 EG-Vertrag kein Mindeststandard. Innerhalb eines europäischen Nord-Süd-Gefälles habe Portugal eine "mitbestimmungsferne" Sozial- und Wirtschaftsstruktur, die traditionsverhaftet dirigistisch geprägt sei. Vgl. dazu ausführlich Fedtke, Arbeitnehmermitbestimmung in Portugal, Diss. 2004.

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