Rz. 18

Die GmbH hat mindestens zwei Gesellschafter. Eine Höchstzahl von Gesellschaftern gibt es nicht. Reduziert sich die Anzahl der Gesellschafter bei der GmbH auf einen Gesellschafter, kann die Gesellschaft gerichtlich aufgelöst werden oder sie muss in eine Ein-Mann-GmbH als "Sociedade unipessoal por quotas" umbenannt und umgegründet werden.

 

Rz. 19

Bei der Auswahl des Gesellschafters gibt es keine Restriktionen. Insbesondere ist die Gesellschaftereigenschaft nicht an den Aufenthalt im Land oder an eine Aufenthaltserlaubnis geknüpft. Minderjährige werden durch die Eltern oder einen Vormund vertreten.[55]

[55] Vgl. Art. 124 CC.

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