Rz. 55

Die Regelungen über Trennung und Scheidung im Código Civil basieren weitgehend auf dem Scheidungsgesetz von 1910, teilweise gehen sie in ihren Grundaussagen sogar auf den Código Civil von 1867 zurück. "Überspringt" man die Zeit von 1940–1975, als nach den Konkordatsgesetzen die Scheidung von nach kanonischem Recht geschlossenen Ehen unzulässig war, so lebt mit dem heutigen Zivilgesetzbuch das vormalige Scheidungs- und Trennungsrecht von 1910 in "modernisierter" Form wieder auf.[57]

 

Rz. 56

Von der Gesetzessystematik her ist eine Lockerung des Ehebandes bis hin zur Scheidung vorgesehen – und zwar für die bürgerliche wie die katholische Ehe (Art. 24 Konkordat n.F. sowie Art. 1588 CC i.V.m. Art. 36 Abs. 2 der Verfassung). Zunächst wird die Bestandspflicht für den Fall der tatsächlichen Trennung geregelt (Art. 1675 Abs. 2 und 3 CC); sodann ist die einfache Trennung des Vermögens vorgesehen (Art. 1767–1772 CC); hervorzuheben ist insoweit, dass diese – ist sie einmal ausgesprochen – unwiderruflich ist. Im Anschluss daran finden sich zunächst die Bestimmungen über die Scheidung selbst und die Scheidungsfolgen (Art. 1773–1793 CC), erst darauf die über die gerichtliche Trennung (Art. 1794–1795-D CC). Das Gesetz kennt sowohl bei der Scheidung als auch bei der Trennung jeweils zwei Formen: die im gegenseitigen Einvernehmen und die streitige bzw. die ohne Zustimmung des anderen Ehegatten (die zumindest terminologisch die streitige Scheidung 2008[58] abgelöst hat). Die gerichtliche Separação (Trennung) ist nicht notwendige Voraussetzung für ein folgendes Scheidungsverfahren. Beide Rechtsinstitute haben indes zum Teil gleiche Rechtsgrundlagen. Die Eigenständigkeit der beiden Verfahren kommt insbesondere in den verschiedenen Zielen zum Tragen: Einmal wird "nur" Trennung begehrt, zum anderen Scheidung und damit die Auflösung des Ehebandes. In Bezug auf die katholischen Ehen soll als wesentliche Besonderheit bereits hier die Zuständigkeit des Kirchlichen Gerichts hervorgehoben sein – nur dieses kann die Auflösung der Ehe durch Dispens aussprechen (Art. 1625, 1626 CC, XXV Konkordat).

[57] Vgl. Nordmeier, in: Bergmann/Ferid/Henrich, Internationales Ehe- und Kindschaftsrecht, Länderbericht Portugal, S. 25 m.w.N.
[58] Gesetz Nr. 61/2008 vom 31.10.2008.

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