Rz. 159

Im polnischen Gesellschaftsrecht gilt die Sitztheorie. Die Verlegung des Sitzes einer Sp. z o.o. ins Ausland ist zwar möglich, bewirkt jedoch die Auflösung der Gesellschaft in Polen.

 

Rz. 160

Die Verschmelzung einer polnischen Sp. z o.o. mit einer ausländischen Gesellschaft ist – mit wenigen Ausnahmen hinsichtlich der Teilnehmer der Verschmelzung – zulässig. Die grenzüberschreitende Verschmelzung ist im HGG gesondert geregelt; im Groben ähnelt sie der Verschmelzung von inländischen Gesellschaften, wie oben dargestellt.

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