Rz. 48

In Polen gibt es kein staatliches oder öffentliches Testamentsregister.

 

Rz. 49

Vor einigen Jahren hat die Landesnotarkammer ein Testamentsregister eingeführt. Dieses Register hat allerdings Privatcharakter, die Registrierung eines Testaments ist freiwillig. Zugang zu den Registerdaten hat nur der Erblasser, nach seinem Tod auch jeder, der bei einem Notar mit einer Sterbeurkunde erscheint. Der Zugang ist nur durch Vermittlung eines Notars möglich. Eintragungen sind mit der digitalen Signatur bestätigt. In das Register werden Informationen über Art und Datum des Testaments und über den Erblasser eingetragen. Das polnische Testamentsregister ist Bestandteil des Europäischen Testamentsnetzes.

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