Ist die mit der Anlage gewonnene Strommenge nur noch gering oder fällt die Anlage aus, ist ein Abbau der Anlage eine Möglichkeit. Immerhin entstehen durch die Entsorgung der Solarmodule keine Kosten, da diese bei einer selbst bewohnten Immobilie unter das Elektro- und Elektronikgerätegesetz fallen und die Hersteller damit zur kostenlosen Rücknahme verpflichtet sind. Sofern die Module noch funktionsfähig sind, können diese auch veräußert werden. Aktuell entsteht ein gewisser Zweitmarkt für Gebrauchtmodule.

Zugleich sollte erwogen werden, ob die frei werdende Dachfläche nicht für die Installation einer neuen Anlage in Kombination mit einem Batteriespeicher genutzt werden soll. Zwar ist die aktuelle Einspeisevergütung mit unter 8,6 bzw. 13,4 Cent/kWh relativ gering, doch im Zusammenspiel mit einem hohen Selbstverbrauch kann sich ein wirtschaftlicher Betrieb der neuen Photovoltaikanlage ergeben.

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