Rz. 40

In der Praxis ist es darüber hinaus empfehlenswert, noch weitere Klauseln aufzunehmen. So sollte zunächst eine Klausel aufgenommen werden, die den Ankauf von anderen Unternehmen festsetzt.[21] Empfehlenswert sind Klauseln, die die Eingehung einer Gewinnverteilung, einer Fusion[22] oder eines Joint Ventures oder Ähnliches mit einer natürlichen Person oder einem Unternehmen[23] sowie die Übernahme von Anteilen an Gesellschaften, die einen ähnlichen Gesellschaftszweck verfolgen, enthalten.[24] Auch sollten Regelungen getroffen werden, welche die Förderung von anderen Unternehmen mit Gewinnabsichten beinhalten.[25] Schließlich sollten Regelungen zur Verpflichtungserklärung des Unternehmens sowie zu sonstigen Verkäufen oder Änderungen an dem Unternehmenseigentum oder den sonstigen Rechten des Unternehmens aufgenommen werden.[26]

 

Rz. 41

Das Memorandum of Association darf nur unter den bestimmten Voraussetzungen der sec. 32 geändert werden. Anerkannte Fallgruppen sind demnach die Sitzverlegung in eine andere Provinz, die Änderung des Unternehmensgegenstands, die Möglichkeit einer wirtschaftlich effizienteren Gestaltung des Unternehmens, die Ausweitung oder Änderung des lokalen Bereichs der Geschäftstätigkeit, die Aufgabe eines festgesetzten Gesellschaftszwecks sowie die Veräußerung von Unternehmensteilen oder Betrieben.

 

Rz. 42

Die Änderung des Memorandums of Association wird allerdings erst wirksam, sobald diese von der Aufsichtsbehörde, Securities and Exchange Commission of Pakistan (SECP), genehmigt wurde. Um diese Änderungsgenehmigung zu erhalten, ist weiterhin die Erklärung einzureichen, dass alle Halter von Schuldscheinen, Gläubiger und weitere Personen, deren Interessen betroffen sein könnten, über die Änderung ausreichend informiert wurden.

[21] Ernest v. Nicholls (1857) 6 HLC 401.
[22] (1915) 1 Ch 325.
[23] Ex parte British Nation Life Assurance Association (1878) 8 Ch D 679.
[24] 1894 1 Ch 616.
[25] (1869) LR 8 Eq 38.
[26] (1966) 2 QB 656.

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