Begriff

Ein Pachtvertrag ist ein Dauerschuldverhältnis, bei dem nicht der Gebrauch des verpachteten Gegenstands, sondern die Fruchtziehung und Nutzung durch den Pächter im Vordergrund stehen. Anders als bei der Miete kommen daher als Pachtobjekte nicht nur Sachen, sondern auch Rechte sowie Sach- und Rechtsgesamtheiten in Betracht, soweit Früchte oder Gebrauchsvorteile aus ihnen gezogen werden können.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Der Pachtvertrag ist im BGB in den §§ 581 ff. geregelt.

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