In den vergangenen Jahren wurde immer mal wieder über eine Reform der Organschaft nachgedacht. Ein Wechsel hin zu einer sog. Gruppenbesteuerung würde eine Organschaft über die Grenze hinweg mit sich bringen, wie dies z. B. in Österreich bereits seit 2005 mit der grenzüberschreitenden Gruppenbesteuerung erfolgt. Aus wirtschafts- und standortpolitischer Sicht ist eine Gruppenbesteuerung durchaus eine attraktive Überlegung. Vor allem das Erfordernis eines Gewinnabführungsvertrags und der damit einhergehende Formalismus wird international oftmals als Hemmnis betrachtet.

Eine Gruppenbesteuerung könnte eine Vereinfachung beim praktischen Steuervollzug mit sich bringen, zugleich würde diese aber auch zu Problemen bei der Sicherung des Steueraufkommens angesichts noch ungeklärter europarechtlicher Fragen führen.

Ob und wann bzw. welche Änderungen bei der Organschaft erfolgen werden, lässt sich derzeit nicht ansatzweise abschätzen.

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