Verfahrensgang

LG Stuttgart (Urteil vom 26.04.2016; Aktenzeichen 3 O 340/15)

 

Tenor

1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 26.4.2016 (3 O 340/15) wird zurückgewiesen.

2. Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

3. Das Urteil des Landgerichts Stuttgart und die Entscheidung des Senats sind vorläufig vollstreckbar.

4. Die Revision wird nicht zugelassen.

Streitwert des Berufungsverfahrens: 6.666,54 EUR

 

Fundstellen

Haufe-Index 11556145

NJW 2017, 8

NJW-RR 2017, 793

NZM 2017, 860

BauSV 2019, 6

r+s 2017, 330

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