Entscheidungsstichwort (Thema)

Besitzstörungsanspruch gegen einen Mitmieter in einem Mehrfamilienhaus: Anspruch auf Unterlassung des Musizierens; Hausordnung als Vertrag zugunsten Dritter

 

Leitsatz (redaktionell)

(abgedruckt in Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

1. Unter dem Gesichtspunkt der Besitzstörung kann ein Mieter von einem anderen Mieter desselben Mehrfamilienhauses nicht Unterlassung des Musizierens verlangen, wenn der Musizierende die in der Hausordnung festgelegten Zeiten einhält.

2. Die Hausordnung als Bestandteil des Mietvertrags kann als Vertrag zugunsten Dritter angesehen werden, ist jedenfalls aber bei der Bestimmung dessen, was ortsüblich ist, von Bedeutung.

 

Normenkette

BGB §§ 328, 535, 858, 862

 

Fundstellen

Dokument-Index HI541596

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