Leitsatz (amtlich)

1. Ein förmlicher Schiedsspruch erfordert die (persönliche, eigenhändige) Unterschrift der Schiedsrichter. Vertretung in der Unterschriftsleistung ist unzulässig.

2. Die urkundsabschließende Unterschrift der Schiedsrichter auf unterschiedlichen Blättern ist für die formelle Wirksamkeit des Schiedsspruchs unschädlich.

 

Normenkette

ZPO §§ 1054, 1057-1058, 1059 Abs. 2 Nrn. 1, 2 Buchst. b, § 1062 Abs. 1 Nr. 4

 

Tenor

  • I.

    Der Antrag, die durch das DIS-Schiedsgericht, bestehend aus den Schiedsrichtern xxx, in dem Schiedsverfahren DIS-SV-Mü-1/10 in München am 2. April 2012 (Hauptschiedsspruch) und am 29. Juni 2012 (Auslegungs- und Berichtigungsschiedsspruch sowie Kostenschiedsspruch) ergangenen Schiedssprüche aufzuheben, wird zurückgewiesen.

  • II.

    Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

  • III.

    Der Streitwert wird auf 586.755,00 € festgesetzt.

 

Gründe

I.

Die Antragstellerin begehrt die Aufhebung inländischer Schiedssprüche.

1. Die Antragsgegnerin (= FSC), eine Herstellerin von Computer-Hardware, und die Antragstellerin schlossen am 18./27.10.2004 einen "Broadline-Distributionsvertrag". Dieser hatte für die GUS (CIS) außer Aserbaidschan Geltung. Der Distributor (= die Antragstellerin) war berechtigt, während der Vertragsdauer gewisse Produkte zusammen mit eigenen Produkten und Leistungen als Gesamtlösungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung zu vertreiben (Ziff. 2.2). Bestimmt ist die Anwendung deutschen Rechts (Ziff. 19.1). Zur Stellung der Vertragsparteien ist im Vertrag u. a. noch Folgendes geregelt:

3.5.

Die Vertragspartner werden sich gegenseitig über Änderungen an ihren Produkten und Leistungen informieren. FSC wird dem Distributor im Hinblick auf eine längerfristige Zusammenarbeit auch die Weiterentwicklungen der FSC-Produkte, soweit sie für das Geschäft mit Distributoren vorgesehen sind, zur Aufnahme in diesem Vertrag anbieten.

...

4.1.

Jeder Vertragspartner benennt einen fachkundigen Ansprechpartner, der die Zusammenarbeit zwischen den Vertragspartnern koordiniert.

4.2.

Jeder Vertragspartner wird den anderen über die Marktentwicklung informieren. Bei der Abwehr von Wettbewerbsverstößen und Schutzrechtsverletzungen werden sich die Vertragspartner gegenseitig unterstützen.

4.3.

Der Distributor ist vorbehaltlich jederzeitigen Widerrufs berechtigt, für die Zwecke und die Dauer dieses Vertrags den Namen FSC und die Firmenmarke ... sowie andere für FSC eingetragene Marken ... zu gebrauchen. ...

4.4.

Zur Förderung ihrer Geschäftsziele werden sich die Vertragspartner für das bei Abschluss dieses Vertrages laufende Geschäftsjahr und dann für jedes weitere FSC-Geschäftsjahr (1.4. bis 31.3.) jeweils im Voraus über ihre Einschätzung der Marktlage, des Marktpotentials, der Geschäftsentwicklung, des Bedarfs etc. informieren und ihre Ziele in einem Marketing- und Absatzplan festlegen. Insbesondere werden die Vertragspartner in Marketing- und Absatzplan gemeinsam ein verbindliches Jahresziel für den Umsatz des Distributors mit FSC-Produkten festlegen.

5. Leistungen von FSC

FSC unterstützt den Distributor bei der Vermarktung von FSC-Produkten nach Maßgabe der nachstehenden Bestimmungen.

5.1.

FSC wird Mitarbeitern des Distributors die Teilnahme an Aus- und Weiterbildungslehrgängen sowie an geeigneten Informationsveranstaltungen zu den bei FSC für Distributoren jeweils gültigen Bedingungen und Preisen ermöglichen.

5.2

FSC wird den Distributor bei Marketingmaßnahmen für die FSC-Produkte und -Leistungen nach Maßgabe der bei FSC für Distributoren jeweils gültigen Bedingungen beraten und unterstützen. ...

5.3.

Zur Unterstützung bei der Entwicklung und Pflege seiner Softwareprodukte und für die Präsentation aller Produkte dieses Vertrages erhält der Distributor ... auf Wunsch Demonstrationsgeräte zu dem hierfür bei der FSC jeweils gültigen Bedingungen und Preisen.

6. Leistungen des Distributors

6.1.

Der Distributor wird seinen Markt mit den FSC-Produkten nach besten Kräften erschließen und bearbeiten und die dazu notwendige Organisation, einschließlich des dazu erforderlichen qualifizierten Personals unterhalten;

werbewirksame Präsentationen der Produkte durchführen und Werbematerial verbreiten;

er wird sein Händlernetz für FSC-Produkte aufbauen und erweitern;

seine Händler vor und nach dem Verkauf sachgerecht beraten sowie ihnen Hilfestellungen und Anleitungen zur Anwendung der FSC-Produkte geben.

...

6.3.

Der Distributor wird die FSC-Produkte in seinen Verkaufsräumen werbewirksam und zielkundenorientiert präsentieren ...

6.4.

Der Distributor wird auf Anfrage FSC bei der Analyse von Marktdaten, wie z. B. Industriestatistiken und Marktkonditionen für die Produkte und Services unterstützen und entsprechende Informationen erteilen.

6.5.

Der Distributor legt regelmäßig Informationen über den geplanten Einkauf mindestens einmal innerhalb von 45 Tagen vor. Der Distributor liefert wöchentlich ein Stock-Reporting an den für das Territorium verantwortlichen FSC-Sales-Manager.

...

6.7.

Der Distributor wird FSC unverzüglich von vermuteten Produktmängeln,...

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge