Verfahrensgang

LG Aachen (Urteil vom 28.05.2004; Aktenzeichen 8 O 569/03)

 

Tenor

1. Die Berufung des Beklagten vom 23.6.2004 gegen das am 28.5.2004 verkündete Teilurteil der 8. Zivilkammer des LG Aachen - 8 O 569/03 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass Ziff. 2. und 3. des Tenors des angegriffenen Urteils wie folgt neu gefasst werden:

"2. Der Beklagte wird weiter verurteilt, der Klägerin in Kopie oder im Original folgende Unterlagen vorzulegen:

2.1 Schenkungsvertrag zwischen Herrn I.J. und dem Beklagten vom 20.12.1964 - UR-Nr.: ..1/1964 des Notars T in F 2.2

Schenkungsvertrag zwischen Herrn I.J. und dem Beklagten vom 17.2.1967 - UR-Nr. ../1967 des Notars T in F 2.3

Schenkungsvertrag zwischen Herrn I.J. und dem Beklagten vom 27.7.1972 - UR-Nr.: ..2/1972 des Notars T in F 2.4

Schenkungsvertrag zwischen Herrn I.J. und dem Beklagten vom 15.11.1973 - UR-Nr.: ..3/1973 des Notars Dr. M in F 2.5

Anteilsübertragungsvertrag vom 6.6.2002 über die Übertragung eines Geschäftsanteils an der Fa. SFN mit beschränkter Haftung - UR-Nr.: ..4/B2002 des Notars Dr. K L in U 2.6

Jahresabschluss der Fa. SFN mbH in F vom 30.9.2001;

2.7 Schenkungsvertrag zwischen dem Erblasser und dem Beklagten über einen Kommanditanteil an der Firma N Grundstücksverwaltungs GmbH & Co. KG in F vom 6.6.2002;

2.8 Jahresabschluss der Firma N Grundstücksverwaltungs GmbH & Co. KG vom 31.12.2001;

2.9 Anteilsübertragungsvertrag zwischen Herrn I.J. und dem Beklagten über einen Geschäftsanteil an der Firma N-Metall- und Schrottverwertungs GmbH vom 6.6.2002 - UR-NR.: ..5/B2002 des Notars Dr. K L in U 2.10

Jahresabschluss der Firma N-Metall und Schrottverwertungs GmbH in F vom 31.12.2001.

3. Der Beklagte wird außerdem verurteilt, die Verkehrswerte der nachfolgend bezeichneten Schenkungsgegenstände auf den nachfolgend bezeichneten Stichtag der jeweiligen Schenkung unter Berücksichtigung des Kaufkraftschwundes und außerdem auf den 10.6.2003 durch Sachverständige auf Kosten des Nachlasses ermitteln zu lassen:

3.1 den am 20.12.1964 im Grundbuch von V des AG Wipperfürth Bd. ..1 Bl. ... eingetragenen Grundbesitz Flur 3, Flurstück 203, Holzung, M, (11.485 qm groß) mit allen aufstehenden Gebäuden auf den Stichtag der Umschreibung des Grundbesitzes auf den Beklagten gem. Auflassung vom 20.12.1964 - UR-Nr.: ..1/1964 des Notars T in F;

3.2 die ½-Miteigentumsanteile an den am 17.2.1967 im Grundbuch von L1 des AG Aachen Bl. ..1 eingetragenen Grundstücken der Flur 10, Flurstücke 1316 (2.507 qm groß) und 1317 (13 qm groß) sowie des an diesem Tage im Grundbuch von L1 Bd. ..., Bl. ..2 eingetragenen Grundstücks der Flur 14, Flurstück 476 (481 qm groß) jeweils auf den Stichtag der Umschreibung des Grundbesitzes auf den Beklagten gem. Auflassung vom 17.2.1967 - UR-Nr.: .../1967 des Notars T in F;

3.3 den am 27.7.1972 im Grundbuch von Eschweiler des AG Eschweiler Bl. ..3 verzeichneten Grundbesitz der Gemarkung F, Flur 18, Flurstück 60/1 (344 qm groß), Flur 18, Flurstück 59/8 (2.654 qm groß), Flur 18, Flurstück 62/3 (385 qm groß) und Flur 18, Flurstück 181 (308 qm groß) mit allen aufstehenden Gebäuden auf den Stichtag der Umschreibung des Grundbesitzes auf den Beklagten gem. Auflassung vom 27.7.1972 - UR-Nr.: ..2/1972 des Notars T in F;

3.4 den am 15.11.1973 im Grundbuch von L1 des AG Aachen Bl. ..4 eingetragenen ½ Miteigentumsanteil an dem Grundstück Flur 14, Flurstück 886 (769 qm groß) auf den Stichtag der Umschreibung auf den Beklagten gem. Auflassung vom 15.11.1973 - UR-Nr.: ..3/1973 des Notars Dr. M in F;

3.5 die mit privatschriftlichem Schenkungsvertrag vom 6.6.2002 auf den Beklagten übertragene Beteiligung des Herrn I.J. an der Firma B J KG, eingetragen unter HRA 16 AG F, auf den 31.12.2001;

3.6 den mit notariellem Vertrag vom 6.6.2002 auf den Beklagten übertragenen Geschäftsanteil des Herrn I.J. im Nennwert von 13.000 EUR an der Firma SFN mit beschränkter Haftung, eingetragen unter HRB 12 AG F, auf den Stichtag der Erhöhung des Stammkapitals dieser Gesellschaft auf 26.000 EUR im Handelsregister;

3.7 den mit privatschriftlichem Schenkungsvertrag vom 6.6.2002 auf den Beklagten übertragenen Kommanditanteil des Herrn I.J. im Nennwert von 24.978,18 EUR an der Firma N Gundstücksverwaltungs GmbH & Co. KG, eingetragen unter HRA 939 AG F, auf den 31.12.2001;

3.8 den mit notariellem Vertrag vom 6.6.2002 auf den Beklagten übertragenen Geschäftsanteil des Herrn I.J. im Nennwert von 13.000 EUR an der Firma N-Metall- und Schrottverwertungs GmbH, eingetragen unter HRB 599 AG F, auf den Stichtag der Eintragung der Erhöhung des Stammkapitals der Gesellschaft auf 26.000 EUR im Handelsregister."

2. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte.

3. Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Beklagten wird das Recht eingeräumt, die Zwangsvollstreckung wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % der aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 

Gründe

(Anstelle von Tatbestand und Entscheidungs...

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge