Entscheidungsstichwort (Thema)

Rüge fehlender Bevollmächtigung im Anwaltsprozeß; Räumungsverlangen wegen Fehlens eines Mietvertrages

 

Leitsatz (redaktionell)

(abgedruckt in Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

1. Im Anwaltsprozeß kann die Rüge fehlender Bevollmächtigung des anwaltlichen Vertreters der Gegenseite wirksam mit der Folge zurückgenommen werden, daß das Gericht das Vorliegen einer Vollmacht nicht mehr zu überprüfen hat.

2. Dem auf das Fehlen eines Mietvertrages gestützten Räumungsverlangen des Eigentümers der Mietsache steht der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung entgegen, wenn der Eigentümer aufgrund eines mit dem Besitzer der Sache abgeschlossenen Vorvertrages zum Abschluß eines zur Besitzüberlassung verpflichtenden Hauptvertrages (Mietvertrages) verpflichtet ist.

3. Auch in diesem Fall kann der Eigentümer aber dann die Räumung des Mietobjekts verlangen, wenn die andere Seite einen Grund dafür gesetzt hat, daß ein bereits abgeschlossener Mietvertrag gekündigt werden könnte.

 

Normenkette

BGB §§ 242, 535, § 535 ff., § 554 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, § 985; ZPO § 88 Abs. 2

 

Verfahrensgang

LG Bonn (Entscheidung vom 07.05.1991; Aktenzeichen 3 O 39/91)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI541903

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