Tenor

1. Der Kindesmutter wird unter Beiordnung von Rechtsanwalt W. V. in T. Verfahrenskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren bewilligt.

2. Im Hinblick auf die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Kindesmutter wird die ratenweise Zahlung der Verfahrenskosten, zahlbar in maximal 48 Monatsraten in Höhe von 59,00 EUR, beginnend mit dem 01.09.2023, angeordnet. Sollten sich die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse ändern, kann dieser Beschluss gemäß § 120a ZPO abgeändert werden.

3. Der weitergehende Antrag der Kindesmutter wird zurückgewiesen.

Beschluss ohne Gründe.

 

Fundstellen

Haufe-Index 16209545

FF 2024, 76

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