unanfechtbar
Entscheidungsstichwort (Thema)
Familienrecht. Keine Einbeziehung der niederländischen Altersrente in den Versorgungsausgleich
Leitsatz (amtlich)
Die niederländische Altersrente nach dem allgemeinen Altersgesetz vom 31.05.1956 (Algemene Ouderdomwet – AOW) ist nicht in den Versorgungsausgleich einzubeziehen, da es sich bei ihr um eine Minimalrente handelt, die aus Steuermitteln gespeist wird und auf deren Höhe die Dauer des Arbeitslebens und der Ehe ohne Einfluss ist.
Normenkette
Fundstellen
Haufe-Index 511657 |
FamRZ 2001, 1461 |
ZAP 2001, 195 |
OLGR Köln 2001, 312 |
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