Entscheidungsstichwort (Thema)

Nebenkosten als Teil des Mietzinses

 

Leitsatz (redaktionell)

1. Nachforderungen aus der jährlichen Nebenkostenabrechnung sind nicht Mietzins im Sinne des BGB § 554.

2. Gerät der Mieter mit der Zahlung dieser Entgelte in Verzug, ist der Vermieter nicht zur fristlosen Kündigung befugt.

 

Normenkette

BGB § 554; MietRÄndG 3 Art. 3

 

Fundstellen

Dokument-Index HI542050

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