Entscheidungsstichwort (Thema)
Nebenkosten als Teil des Mietzinses
Leitsatz (redaktionell)
1. Nachforderungen aus der jährlichen Nebenkostenabrechnung sind nicht Mietzins im Sinne des BGB § 554.
2. Gerät der Mieter mit der Zahlung dieser Entgelte in Verzug, ist der Vermieter nicht zur fristlosen Kündigung befugt.
Normenkette
BGB § 554; MietRÄndG 3 Art. 3
Fundstellen
Dokument-Index HI542050 |
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