Entscheidungsstichwort (Thema)

Notwendigkeit eines Zurückweisungsantrags bei unzulässiger Berufung

 

Leitsatz (amtlich)

Die Kosten eines Antrags auf Zurückweisung der Berufung sind nicht erstattungsfähig, wenn ein gerichtlicher Hinweis vorausgegangen ist, aus dem sich zweifelsfrei ergibt, dass das Rechtsmittel unzulässig ist.

 

Normenkette

ZPO §§ 91, 516, 520-521; RVG-VV Nrn. 3200-3201

 

Verfahrensgang

LG Bad Kreuznach (Beschluss vom 01.03.2006; Aktenzeichen 3 O 54/02)

 

Tenor

1. Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des LG Bad Kreuznach vom 1.3.2006 wird zurückgewiesen.

2. Der Kläger hatte die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.

3. Der Beschwerdewert beträgt 561,50 EUR.

 

Gründe

Das zulässige Rechtsmittel ist nicht begründet. Die Rechtspflegerin hat richtig entschieden. Die durch die Formulierung eines Zurückweisungsantrages verursachten Kosten waren nicht notwendig i.S.v. § 91 Abs. 1 ZPO.

Der Hinweis der Beschwerde auf die Entscheidung des OLG Bamberg trägt nicht. Der dort entschiedene Sachverhalt ist nicht mit dem vorliegenden vergleichbar. Dort hatte das Berufungsgericht mit der Zustellung der Rechtsmittelbegründung eine Ankündigung nach § 522 ZPO verbunden. In einer derartigen Situation mag der Berufungsbeklagte ein berechtigtes Interesse daran haben, mit anwaltlicher Hilfe in der Sache frühzeitig zu erwidern, um die vom Berufungsgericht beabsichtigte Zurückweisung der Berufung im Beschlusswege durch eigene zusätzliche Argumente zu fördern.

Damit ist der vorliegende Sachverhalt nicht vergleichbar, weil hier nach der Mitteilung des Senatsvorsitzenden kein vernünftiger Zweifel daran bestehen konnte, dass die eingelegte Berufung mangels fristgerechter Begründung unzulässig war. In einer derartigen Situation hat der Berufungsbeklagte in der Regel keinen unter Erstattungsgesichtspunkten billigenswerten Anlass, noch einen Sachantrag zu formulieren.

Die Kostenentscheidung folgt aus § 97 Abs. 1 ZPO.

 

Fundstellen

Haufe-Index 1532544

FamRZ 2006, 1472

JurBüro 2006, 485

AGS 2007, 274

RVGreport 2006, 431

OLGR-West 2006, 792

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge