Verfahrensgang
LG Karlsruhe (Aktenzeichen 8 O 194/19) |
Nachgehend
Tenor
Der Antrag des Antragstellers, ihm für das Beschwerdeverfahren Prozesskostenhilfe zu bewilligen, wird zurückgewiesen.
Gründe
Für das Beschwerdeverfahren in Prozesskostenhilfeangelegenheiten kann Prozesskostenhilfe grundsätzlich nicht bewilligt werden. Etwas anderes gilt nur, wenn der Hauptsacheprozess in das Prozesskostenhilfeverfahren vorverlagert wird (vgl. Zöller/Schultzky, ZPO, 33. Auflage 2020, § 114 Rn. 9). Dies ist hier offensichtlich nicht der Fall.
Fundstellen
Haufe-Index 14279396 |
NZFam 2020, 1075 |
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