Entscheidungsstichwort (Thema)
Zur Zulässigkeit einer ordentlichen Kündigung bei langdauerndem Staffelmietvertrag
Orientierungssatz
(aus Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)
Haben die Mietvertragsparteien eine langjährige Staffelmietvereinbarung getroffen, so kann der Wohnraummieter das Mietverhältnis - unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist - bereits zum Ablauf der 4-Jahresfrist des MHG § 10 Abs 2 Satz 5 - ordentlich - kündigen. (juris: MietHöReglG)
Normenkette
BGB § 565 Abs. 2; MietHöReglG § 10 Abs. 2 S. 5
Fundstellen
Dokument-Index HI541931 |
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