Entscheidungsstichwort (Thema)

Rechtsentscheid zur Berechnungsgrundlage eines Mieterhöhungsverlangens: Vereinbarung einer Teil-Inklusivmiete

 

Leitsatz (redaktionell)

(abgedruckt in Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

1. Sieht ein Wohnungsmietvertrag als Mietentgelt nur einen bestimmten Betrag (zuzüglich Heizungs-/Warmwasserkosten) vor, ist dieser Betrag im Regelfall als (Teil-)Inklusivmiete zu verstehen, mit der auch umlagefähige Betriebskosten abgegolten sein sollen (Anschluß OLG Stuttgart, 1983-07-13, 8 RE Miet 2/83, NJW 1983, 2329, Leitsatz 1). An diesen Betrag als (Teil-)Inklusivmiete ist bei der Mietzinserhöhung nach MHG § 2 (juris: MietHöReglG) anzuknüpfen.

2. Im übrigen wird der Erlaß eines Rechtsentscheids abgelehnt.

 

Normenkette

BGB § 535; MietHöReglG § 2

 

Fundstellen

Dokument-Index HI541933

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge