Verfahrensgang
AG Dortmund (Aktenzeichen 176 F 90/86) |
Tenor
Der Tenor des am 11. Dezember 1986 verkündeten Senatsurteils wird gem. § 319 ZPO dahin ergänzend berichtigt, daß vor der Kostenentscheidung folgender Satz eingefügt wird:
"Die Anschlußberufung des Beklagten wird zurückgewiesen."
Auf eine Begründung des Beschlusses haben beide Parteien in der mündlichen Verhandlung vom 5. Februar 1987 verzichtet.
Fundstellen
Dokument-Index HI2577366 |
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