Entscheidungsstichwort (Thema)

Vermietung eines Studentenwohnheimzimmers keine Vermietung zum vorübergehenden Gebrauch

 

Leitsatz (redaktionell)

1. Die Vermietung eines möblierten Appartements in einem Studentenwohnheim für längere Zeit als ein Semester ist regelmäßig keine Vermietung "zu vorübergehendem Gebrauch" im Sinne des BGB § 556a Abs 8. Das Mietverhältnis unterfällt vielmehr dem Schutz des BGB § 556a Absatz 1 bis Abs 7.

2. Für einen Rechtsstreit aus einem solchen Mietverhältnis ist nach ZPO § 29a die ausschließliche Zuständigkeit des örtlichen Amtsgerichts gegeben (Vergleiche OLG Hamm, 1980-10-31, 4 ReMiet 1/80, NJW 1981, 290).

 

Fundstellen

Dokument-Index HI542157

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