Verfahrensgang

LG Hamburg (Urteil vom 21.10.1999; Aktenzeichen 315 O 670/99)

 

Nachgehend

BGH (Urteil vom 24.09.2002; Aktenzeichen KZR 38/99)

 

Tenor

Auf die Berufung der Antragstellerin wird das Urteil des Landgerichts Hamburg, Zivilkammer 15, vom 21. Oktober 1999 geändert.

Im Wege einer einstweiligen Verfügung wird der Antragsgegnerin …

bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 500.000 DM und für den Fall, daß dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft bis zu sechs Wochen, oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, diese zu vollziehen an den Geschäftsführern,

verboten,

ein P… Fernsehgerät im Rahmen einer auf eine Woche zeitlich begrenzten Veranstaltung in der Weise anzubieten, daß sie dieses Gerät zu einem Preis von je DM 1799,00 anbietet, den Endpreis dann aber auf DM 1.599,00 DM festsetzt, wenn sich mindestens sechs Letztverbraucher bereit erklären, das Gerät zu diesem Preis zu kaufen, und den Endpreis auf DM 999,00 festsetzt, wenn sich 21 Käufer für das Gerät mit diesem Preis gefunden haben.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten beider Instanzen.

und beschlossen:

Der Streitwert wird auch für das Berufungsverfahren auf 500.000 DM festgesetzt.

 

Tatbestand

Die Antragstellerin stellt Geräte der Unterhaltungselektronik her und vertreibt sie unter anderem unter der Marke “P…”.

Die Antragsgegnerin vertreibt Waren über das Internet. Das geschieht in folgender Weise (Anlage AS 1 und 2 ):

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In der Powershopping-Preisstufe sehen Sie die Beträge, zu denen wir Ihnen zum Beispiel ein Fahrrad anbieten. Das Fahrrad kostet in Abhängigkeit von der Anzahl der Käufer zwischen 300 und 500 DM. Finden sich nur weniger als 21 Leute, die bereit sind das Fahrrad für 500 DM zu kaufen, so erhält diese Anzahl von Käufern das Fahrrad für 500 DM. Finden sich hingegen mehr als 20 Käufer die 450 oder 500 Mark bereit sind zu zahlen, so erhält jeder dieser Käufer das Fahrrad für 450 DM selbst dann, wenn er ursprünglich 500 DM angeboten hat. Finden sich mehr als 40 Käufer, so erhalten alle Käufer die bereit waren 400 DM oder mehr zu bezahlen das Rad für 400 DM usw. Die derzeit aktuelle Preisstufe erkennen Sie an dem roten Pfeil.

Es ist möglich, sein Kaufangebot in Powershopping- Preisstufe abzugeben, die noch nicht erfolgreich ist. Sollten Sie etwa das Fahrrad höchstens für 300 DM kaufen wollen, müssen Sie darauf hoffen, daß mindestens 80 andere Käufer 300 DM oder mehr bieten. Aber Vorsicht: Die Reihenfolge, nach der die Kaufangebote bedient werden richtet sich danach, in weicher Powershopping-Preisstufe Ihr Angebot abgegeben wurde, für welche Stückzahl Ihr Angebot gilt und wie froh Sie Ihr Angebot abgegeben haben. Finden sich im o.g. Beispiel 120 Kaufinteressenten für das Fahrrad, so erhalten 100 von Ihnen das Rad für 300 DM. 20 Kaufangebote können nicht bedient werden. Hier fallen die Angebote heraus, die von vornherein sich in die tiefste Preisstufe eingetragen haben.

Die Angebote in einer Powershopping-Preisstufe werden weiterhin nach der durch einen Käufer nachgefragten Stuckzahl und dem Zeitpunkt der Angebotsabgabe bedient.

Also, geben Sie Ihre Angebote wohlüberlegt oder auch taktisch ab. Ein frühes Angebot in einer höheren Preisstufe kann Ihnen unter Umständen erst den Zuschlag in einer tieferen Preisstufe sichern.

Sollten für eine Preisstufe nicht genügend Käufer zusammenkommen, bleiben alle Angebote dieser Preisstufe unberücksichtigt.

Lieferung und Bezahlung der Artikel erfolgt zunächst ausschließlich per Nachnahme.

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 16.09.99

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