Entscheidungsstichwort (Thema)
Gewerberaummiete - Rückbaupflicht des Nachmieters
Orientierungssatz
(aus Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)
Übernimmt der Mieter von Gewerberaum (Nachmieter) von seinem Mietvorgänger im Einverständnis mit dem Vermieter Einbauten, hat er im Rahmen seiner Rückgabepflicht diese bei Beendigung des Mietvertrages zu entfernen und insoweit den früheren Zustand wiederherzustellen.
Normenkette
Fundstellen
Dokument-Index HI542028 |
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