Orientierungssatz
Wird die Beschlußunfähigkeit einer Gesellschafterversammlung dadurch herbeigeführt, daß maßgebende Gesellschafter die Versammlung boykottieren, so können sie nicht gegen einen ohne sie gefaßten Beschluß im Wege der Anfechtungsklage vorgehen. Der Anfechtungsklage steht der Einwand des Rechtsmißbrauchs entgegen.
Fundstellen
Haufe-Index 645955 |
NJW 1991, 1959 |
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen