Entscheidungsstichwort (Thema)
Mietzinserhöhung bei baulicher Veränderung: Mieterhöhung ohne vorherige schriftliche Ankündigung der Maßnahme
Orientierungssatz
(aus Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)
1. Hat der Mieter die Durchführung einer Modernisierungsmaßnahme durch Gestattung des Zutritts zu seiner Wohnung geduldet, so setzt eine Mieterhöhung nach § 3 MHG nicht voraus, daß der Vermieter vor dem Beginn der Maßnahme dem Mieter form- und fristgerecht im Sinne von § 541b Abs 2 Satz 1 BGB Mitteilung gemacht hatte (Anschluß an den Rechtsentscheid des OLG Stuttgart, 1991-04-26, 8 REMiet 2/90 (= WM 1991, 332)).
2. Die Vorlage einer Rechtsfrage wegen grundsätzlicher Bedeutung setzt voraus, daß über sie durch Rechtsentscheid noch nicht entschieden worden ist.
Normenkette
MietHöReglG § 3; BGB § 541b Abs. 2 S. 1
Fundstellen
Dokument-Index HI541731 |
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