Orientierungssatz

1. Zu den Voraussetzungen, die die fristlose Kündigung des Dienstverhältnisses eines GmbH-Geschäftsführers rechtfertigen.

2. Für den Annahmeverzug des Dienstberechtigten ist ein Angebot der Arbeitsleistung nicht erforderlich, wenn der Dienstberechtigte den Dienstverpflichteten nach ungerechtfertigter fristloser Kündigung auffordert, die Arbeitsmittel und den Firmenwagen unverzüglich zurückzugeben (vergleiche BAG, 1984-08-09, 2 AZR 374/83, NJW 1985, 935).

 

Fundstellen

Haufe-Index 646096

BB 1987, 567

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