Entscheidungsstichwort (Thema)

Anspruch des Vermieters einer Lagerhalle auf Nutzungsentschädigung wegen Vorenthaltung der Schlüssel nach Mietende und Schadenminderungspflicht

 

Orientierungssatz

1. Wenn der Mieter einer Lagerhalle bei Vertragsende nicht sämtliche - vom Vermieter erhaltene - Schlüssel zurückgibt, steht dem Vermieter für die Dauer der Vorenthaltung ein Anspruch auf Nutzungsentschädigung zu.

2. Der Vermieter ist nicht im Interesse der Schadengeringhaltung auf Seiten des Mieters gehalten, die Schlösser der Lagerhalle aufbrechen zu lassen, um die Halle alsbald weitervermieten zu können.

 

Normenkette

BGB §§ 242, 254 Abs. 2, § 557 Abs. 1

 

Fundstellen

Dokument-Index HI537867

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