Entscheidungsstichwort (Thema)

Gewerberaummietvertrag: Mieterhöhung aufgrund einer Leistungsbestimmungsklausel

 

Orientierungssatz

(aus Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

Darf der Vermieter den Mietzins aufgrund eines ihm in einem gewerblichen Mietvertrag eingeräumten Leistungsvorbehalts unter bestimmten Voraussetzungen anderweitig bestimmen, (BGB § 315), so kommt eine erneute Ausübung des Bestimmungsrechts bei Unwirksamkeit der Bestimmung grundsätzlich nicht in Betracht.

 

Normenkette

BGB § 315

 

Fundstellen

Dokument-Index HI541528

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