Entscheidungsstichwort (Thema)
Wohnungseigentumsverfahren: Rechtsmißbräuchlichkeit des jahrelangen Nichtbetreibens eines Beschlußanfechtungsverfahrens durch Nichteinzahlung des angeforderten Kostenvorschusses
Leitsatz (redaktionell)
Die Ausübung des Rechtes zur Anfechtung eines Beschlusses der Eigentümerversammlung kann im Einzelfall als rechtsmißbräuchlich angesehen werden, wenn das Verfahren nach fristgerechter Anfechtung durch Nichteinzahlung des angeforderten Kostenvorschusses jahrelang nicht betrieben wird und die Anfechtungsgegner aufgrund des Beschlußgegenstandes (hier: Jahresabrechnung) mangels Kenntnis von der Anfechtung darauf vertrauen konnten, daß der Beschluß bestandskräftig geworden ist.
Normenkette
WoEigG § 23 Abs. 4 S. 2; KostO § 92 Abs. 1 S. 1; BGB § 242
Verfahrensgang
LG Düsseldorf (Entscheidung vom 03.06.1997; Aktenzeichen 25 T 269/97) |
AG Düsseldorf (Entscheidung vom 14.02.1997; Aktenzeichen 291 II 155/90 WEG) |
Fundstellen
Haufe-Index 542005 |
NJW-RR 1998, 588 |
NZM 1998, 162 |
ZMR 1998, 302 |
IPuR 1998, 42 |
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