Verfahrensgang

LG Dresden (Urteil vom 05.12.2006; Aktenzeichen 13 O 3202/04)

 

Nachgehend

BGH (Urteil vom 16.03.2009; Aktenzeichen II ZR 280/07)

 

Tenor

1. Auf die Berufung beider Parteien wird das Urteil der 13. Zivilkammer des LG Dresden vom 5.12.2006 - 13 O 3202/04 - im Kostenpunkt aufgehoben und im Übrigen dahingehend abgeändert, dass der Beklagte verurteilt wird, an den Kläger 69.500 EUR nebst Zinsen hieraus i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 1.10.2004 zu zahlen.

Dem Beklagten bleibt vorbehalten, jene Gegenansprüche, die sich nach Rang und Höhe mit jenem Betrag decken, den H. B. im Insolvenzverfahren erhalten hätte, nach Erstattung an die Masse gegen den Kläger zu verfolgen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

2. Die weitergehenden Berufungen beider Parteien werden zurückgewiesen.

3. Von den Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen tragen der Kläger 73 % und der Beklagte 27 %.

4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Den Parteien wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die jeweils vollstreckende Partei vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 120 % des jeweils zu vollstrek-kenden Betrages leistet.

Streitwert der Berufung: 253.387,56 EUR.

 

Gründe

A. Der Kläger, Verwalter im Insolvenzverfahren über das Vermögen der E. K. AG (im Folgenden: Schuldnerin), begehrt von dem Beklagten als ehemaligem Aufsichtsratsvorsitzenden der Schuldnerin Schadensersatz wegen sorgfaltswidrig geduldeter Zahlungen, darunter auch Eigenkapital ersetzender Darlehen.

Die Schuldnerin ging durch formwechselnde Umwandlung vom 4.5.2001 aus der E. K. GmbH hervor, deren Hauptgesellschafter und Geschäftsführer H. B. war (vgl. notarielle Urkunde vom 4.5.2001, Anlage K 32, Bl. 359 ff. dA). Nach erfolgter Handelsregistereintragung wurde mit notariellem Vertrag vom 21.8.2001 die K. K. GmbH auf die Schuldnerin verschmolzen (Anlage K 33, Bl. 367 dA). Von dem Grundkapital der Schuldnerin, das zuletzt EUR 6.894.000 betrug und in Aktien im Nennwert von je EUR 1 eingeteilt war, hielten deren alleiniger Vorstand H. B. 70,6 %, die g. B. AG 20,5 %, J. J. 5,8 % und die D. K. GmbH 3,1 %. Zu Aufsichtsratsmitgliedern wurden der Beklagte, R. S. und J. K. - an seiner Stelle ab Anfang des Jahres 2002 H. O ... - bestellt. Der Aufsichtsrat bestimmte noch am 4.5.2001 den Beklagten zum Aufsichtsratsvorsitzenden (Anlage K 32, Bl. 359 [365 dA]).

Nachdem der Vorstand B. auf der ersten Aufsichtsratssitzung der Schuldnerin vom 30.7.2001 die wirtschaftlichen Ergebnisse des ersten Halbjahres 2001 sowie den Stand zur Verschmelzung der K. K. GmbH auf die Schuldnerin vorgestellt hatte (s. Anlage B 12, Bl. 316 f. d.A.), fand am 31.10.2001 eine weitere Aufsichtsratssitzung statt. In deren Protokoll heißt es u.a. (Anlage B 14, Bl. 321 ff. d.A.):

Herr.. B., Vorstand der E. AG, berichtet über die aktuelle wirtschaftliche Entwicklung der E. K. AG sowie der K. K. GmbH. Nach den Ausführungen von Herrn B. liegen die Ergebnisse für E. unter Plan, für K. über Plan ... Abweichungen zum Vorjahr (E.) ergeben sich primär aus Basiseffekten im Jahr 2000. ...

Auf die zurückgehende Nachfrage in den E.-Filialen wurde bereits im 1. Halbjahr 2001 mit Strukturanpassungen (Entlassungen) und damit verbundenen Kostenreduktionen reagiert, deren Wirkung sich jedoch noch nicht vollständig in den Ergebnissen widerspiegelt.

Der aktuelle Auftragsbestand beträgt 10 Mio. DM brutto und liegt somit ca. 15 % unter dem Vorjahresdurchschnitt.

Für das erste Halbjahr 2002 ist laut Ausführungen von Herrn B. mit einem massivem Umsatzeinbruch von bis zu 50 % zu rechnen. Gegenwärtig werden Maßnahmen zur Gegensteuerung eingeleitet (Lagerbestände reduzieren).

Des Weiteren ist geplant, die Unternehmensführung nach K. zu verlegen, um weitere Einsparungspotentiale zu generieren.

Ein weiteres Einsparungspotential soll mit der Ausgliederung der Montage und Lagerführung am Standort W. erfolgen. ...

In der Struktur E. stehen noch drei Filialschließungen am Standort (D./L ...) an. Es wurde angeregt bzw. in der Diskussion empfohlen, entstehende Umsatzeinbußen durch ... alternative Standorte zu kompensieren. ...

Markttrends 1. Halbjahr 2002

Es ist eine rückläufige Konsumtion zu erwarten. Eine Kompensation soll über die Produktentwicklung K. II bzw. das Thema Entwicklung und Einsatz der Arbeitsplatten für Küchen im Granitbereich stattfinden. ...

Für die weitere Entwicklung der verschmolzenen Gesellschaft ist die Ausweitung des derzeit vorhandenen KK-Limits von mindestens 3,5 Mio. DM erforderlich.

In diesem Zusammenhang ist es sinnvoll, auf Grund der sich mittlerweile verändernden Unternehmensstruktur eine Reorganisation der jetzigen Finanzstruktur durchzuführen und diese dem bereits genannten KK-Bedarf anzupassen.

Zur Umsetzung des Vorgenannten besteht die Notwendigkeit, einen Antrag auf DtA-Bürgschaft über 5 Mio. DM noch in diesem Jahr über die Sparkasse ... zu beantragen.

Auf der dritten Aufsichtsratssitz...

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