Leitsatz (amtlich)

1. Auch der Ehegatte ist hinsichtlich der im Eheregister gemäß § 15 PStG zu beurkundenden Personenstandsdaten des anderen Ehegatten unmittelbar betroffen und daher beschwerdeberechtigt (§ 59 FamFG; vgl. BGH FamRZ 2022, 629, 630 zur Eintragung im Geburtenregister).

2. Der Namensbestandteil "th..." ist regelmäßig ein Namenszusatz zum Familiennamen, wobei dies voraussetzt, dass unter der Silbe ein Punkt ist und dass Kleinbuchstaben verwendet werden. "Th..." kann im Einzelfall auch Mittelname sein.

3. Für die Einordnung kann auch die in Teil 3 des Dokuments 9303 "Machine Readable Travel Documents" der International Civil Aviation Organization beschriebene und sich aus dem maschinenlesbaren Teil des Reisepasses ergebende Zuordnung der Namensbestandteile herangezogen werden.

 

Verfahrensgang

AG Verden (Aller) (Aktenzeichen 5 III 39/21)

 

Tenor

I. Auf die Beschwerde des Antragstellers und die Anschlussbeschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts Verden (Aller) vom 29. Juli 2022 zu Ziff. 1. wie folgt geändert und neu gefasst:

Es wird angeordnet, dass der Standesbeamte des Standesamts O. die Eintragungen betreffend die Ehefrau im Eheregister, Registernummer: ..., wie folgt berichtigt:

Familienname vor der Ehe V.

[...]

Vorname(n) vor der Ehe Th... L. A. (Mittelname und Vorname)

[...]

Familienname in der Ehe V.

[...]

Vorname(n) in der Ehe Th... L. A. (Mittelname und Vorname)

Im Übrigen verbleibt es bei den vorgenommenen Eintragungen.

II. Für das Beschwerdeverfahren werden keine Gerichtskosten erhoben. Außergerichtliche Auslagen der Beteiligten im Beschwerdeverfahren werden nicht erstattet.

III. Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000 EUR festgesetzt.

 

Gründe

I. Die Antragsteller begehren die Änderung der Eintragung des Namens der Antragstellerin im Eheregister.

Die Beteiligten heirateten am 17. Januar 2020. Für die Antragstellerin trug das Standesamt in der Eheurkunde des Eheregisters der Gemeinde O., Registernummer ..., als Familienname vor und in der Ehe "V. Th..." sowie als Mittel- und Vorname "L. A." ein.

Mit E-Mail vom 13. Oktober 2021 (...) bat der Antragsteller die Standesbeamtin des Fachbereichs Personal und Bürgerservice der Gemeinde O., den Mittelnamen "Thi" seiner Frau in der Eheurkunde nicht dem Familiennamen zuzuordnen. Das vietnamesische Recht kenne keine zweigliedrigen Familiennamen. Die Zuordnung zum Vornamen ergebe sich insbesondere aus der Namensfolge im maschinenlesbaren Teil des Reisepasses. Nach den Vorgaben der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (International Civil Aviation Organization, im Folgenden: ICAO) weise das Zeichen "≪≪" auf die Trennung von Nach- und Vornamen hin. Mehrere Vornamen seien lediglich durch das Zeichen "≪" abgegrenzt.

In dem am 17. April 2021 durch die vietnamesischen Behörden ausgestellten Reisepass der Antragstellerin (...), die vietnamesische Staatsangehörige ist, ist als "Full name" eingetragen: V. TH... L. A.". In dem unteren maschinenlesbaren Bereich des Reisepasses findet sich folgende Buchstaben- und Zeichenabfolge: "P≪V...≪≪THI≪L...≪A... [...]."

Die Bitte des Antragstellers um Änderung der Eintragung wies die Sachbearbeiterin der Gemeinde O. mit E-Mail vom 24. November 2021 (...) zurück.

Mit Schreiben vom 12. Dezember 2021 (...) haben die Antragsteller beim Amtsgericht Verden (Aller) beantragt, die bereits gegenüber der Standesbeamtin der Gemeinde Oyten erbetene (korrekte) Eintragung des Namens der Antragstellerin in der Eheurkunde zu erwirken.

Die Standesbeamtin hat mit Schriftsatz vom 2. Februar 2022 (...) mitgeteilt, das Wort "thi" im Namen einer weiblichen Vietnamesin mache kenntlich, dass die Frau den Familiennamen ihres Vaters führt. Es werde damit verdeutlicht, dass es sich um den Geburtsnamen der Frau handelt. Dieser Namenspartikel sei ein Zusatz, der ohne Verbindung dem Familiennamen folge. Wesentliche Voraussetzung sei, dass unter der Silbe ein Punkt ist und Kleinbuchstaben verwendet werden. Dieser Einschätzung hat sich die Standesamtsaufsicht des Landkreises Verden (Aller) mit Schriftsatz vom 16. Mai 2022 (...) angeschlossen.

Mit Beschluss vom 29. Juli 2022 hat das Amtsgericht Verden (Aller) das Standesamt angewiesen, den Namen der Antragstellerin im Eheregister des Standesamts in O., Jahrgang 2020, Registernummer ... wie folgt zu berichtigen:

Die Vornamen der Ehefrau lauten "L. A.", der Familienname der Ehefrau lautet "V." und der Namenszusatz zum Familiennamen der Ehefrau lautet "Th...".

Zur Begründung hat das Amtsgericht ausgeführt, dass sich aus dem Reisepass der Antragstellerin nicht ergebe, ob der Namensteil "Th..." dem Vor- oder dem Nachnamen zuzuordnen sei. Gemäß Art. 26 Abs. 1 des vietnamesischen Zivilgesetzbuches könne ein Name in Familien-, Mittel- und Vornamen aufgeteilt werden, müsse es aber nicht. Da dieser Namensteil Aufschluss darüber gebe, dass es sich beim Geburtsnamen der Frau um den Familiennamen des Vaters handele, folge "Th..." als Namenszusatz dem Familiennamen "V." nach.

Gegen diesen Beschluss wende...

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