Entscheidungsstichwort (Thema)
Zustimmung aller Wohnungseigentümer für Kabelfernsehanschluß
Leitsatz (redaktionell)
Der Anschluß einer Wohnanlage an das Kabelfernsehen bedarf jedenfalls dann der Zustimmung aller Wohnungseigentümer, wenn diese Entscheidung darauf abzielt, einen guten Empfang des 1., 2. und 3. Fernsehprogramms, der beiden "DDR"-Fernsehprogramme sowie der UKW-Rundfunkprogramme gewährleistende Gemeinschaftsantennenanlage zu ersetzen und die Umrüstungskosten und Anschlußkosten auf sämtliche Eigentümer umzulegen.
Fundstellen
Haufe-Index 542056 |
OLGZ 1986, 397 |
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