Rz. 102

Das Hauptbuch und seit 1.1.2007 auch die Urkundensammlung werden vollelektronisch geführt. Die Urkundensammlung wurde davor in Papierform geführt, wobei sich die Urkunden dezentral beim jeweils zuständigen Gericht befanden. Eine Rückerfassung von Urkunden, die vor dem 31.12.2006 eingelangt sind, ist nur eingeschränkt möglich.[50] Die elektronische Übermittlung von Urkunden, die nicht älter als 10 Jahre sind und Kapitalgesellschaften betreffen, kann per E-Mail begehrt werden (§ 43 Abs. 4 FBG).

[50] Appl in Straube, UGB I4 § 29 FBG, Rn 8.

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