Rz. 75
Die Thematik der Darlehensgewährung eines Gesellschafters an die in der Krise befindliche GmbH ist im Eigenkapitalersatz-Gesetz (EKEG) detailliert geregelt. Im Wesentlichen wird aus Gläubigerschutzgründen eine Rückzahlungssperre für derartige Darlehen angeordnet, solange die Gesellschaft nicht saniert ist (§ 14 EKEG).
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen