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Die Thematik der Darlehensgewährung eines Gesellschafters an die in der Krise befindliche GmbH ist im Eigenkapitalersatz-Gesetz (EKEG) detailliert geregelt. Im Wesentlichen wird aus Gläubigerschutzgründen eine Rückzahlungssperre für derartige Darlehen angeordnet, solange die Gesellschaft nicht saniert ist (§ 14 EKEG).

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