Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer K will mit ihrer im Februar 2019 erhobenen Klage durchsetzen, dass die Baubehörde gegen den Nachbarn des im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Grundstücks wegen der Nutzung von 3 Kraftfahrzeug-Stellplätzen vorgeht. Fraglich ist, ob K diese Klage überhaupt erheben kann. Mit Urteil aus Juli 2020 verpflichtet das VG die Baubehörde, dem Grundstücksnachbarn die Nutzung der auf seinem Grundstück errichteten 3 Stellplätze zu untersagen. Gegen dieses Urteil richtet sich die Berufung. Fraglich ist u. a., ob K klagebefugt ist.

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