Ein gemietetes Grundstück muss der Mieter beaufsichtigen und sichern, um es vor Verunreinigungen durch Dritte zu bewahren. Es kommt insoweit nicht darauf an, ob der Mieter die Mietsache tatsächlich nutzt.[1]
Reinigen und Lüften
Gemietete Räume hat der Mieter so zu reinigen und zu lüften, dass gewisse hygienische Mindeststandards gewahrt werden, sodass sich in der Wohnung kein Ungeziefer ausbreiten kann und von ihr keine Geruchsbelästigungen ausgehen.
Der Mieter darf die Räume nicht derart vernachlässigen, dass eine Beschädigung der Bausubstanz zu befürchten ist.[2]
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