Das Wichtigste in Kürze:

1. Die sog. Online-Durchsuchung und die Online-Überwachung haben in Lit. und Rspr. in den Jahren vergangenen Jahren eine erhebliche Rolle gespielt.
2. Begrifflich ist die Online-Durchsuchung von der Online-Überwachung zu unterscheiden.
3. Das BVerfG hatte in seinem Urt. v. 27.2.2008 der Online-Durchsuchung eine zumindest teilweise Absage erteilt.
4. Die Online-Durchsuchung ist jetzt in § 100b gesetzlich geregelt.
5. § 100b Abs. 1 erlaubt, auch ohne Wissen des Betroffenen mit technischen Mitteln in ein von dem Betroffenen genutztes informationstechnisches System einzugreifen und Daten daraus zu erheben.
6. Die Maßnahme setzt nach § 100b Abs. 1 Nr. 1 den konkreten Verdacht einer Katalogtat i.S. des § 100b Abs. 2 voraus.
7. Nach § 100b Abs. 1 Nr. 3 setzt die Anordnung voraus, dass die Erforschung des Sachverhalts oder die Ermittlung des Aufenthaltsortes des Beschuldigten auf andere Weise wesentlich erschwert oder aussichtslos wäre.
8. Den von der Maßnahme zulässiger Weise betroffenen Personenkreis regelt § 100b Abs. 3.
9. Den Kernbereichsschutz bei einer Online-Durchsuchung regelt § 100d Abs. 3.
10. § 100d Abs. 5 legt auch für die Online-Durchsuchung "Abhör-/Eingriffsverbote" fest.
11. In § 100e Abs. 2 wird die Anordnung einer Online-Durchsuchung ebenso geregelt wie die eines "großen Lauschangriffs" nach § 100c.
12. Für die Frage der Benachrichtigung von einer Online-Durchsuchung gilt § 101.
13. Die Onlinedurchsuchung nach § 100b ist im Katalog der Maßnahmen des § 101 Abs. 4 S. 1 enthalten.
14. Für Zufallsfunde bei einer Online-Durchsuchung und für die Verwendung der bei der Maßnahme gewonnenen Daten gilt § 100e Abs. 6.
15. Für BVV ist auf die Ausführungen zu BVV bei der Durchsuchung, der akustischen Wohnraumüberwachung und der Telefonüberwachung zu verweisen.
16. In § 20k BKAG wird durch das BKATerrorG v. 25.12.2008 im Bereich der Abwehr von Gefahren durch den internationalen Terrorismus (§ 4a BKAG) der heimliche Zugriff auf informationstechnische Systeme, also die Online-Durchsuchung, erlaubt.
 

Rdn 3262

 

Literaturhinweise zum neuen Recht:

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Buermeyer, Gutachterliche Stellungnahme zur Öffentlichen Anhörung zur "Formulierungshilfe" des BMJV zur Einführung von Rechtsgrundlagen für Online -Durchsuchung und Quellen – TKÜ im Strafprozess Ausschuss – Drucksache 18(6)334 im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages am 31.Mai 2017 (zitiert: Buermeyer, S.)

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Derin/Singelnstein, Verwendung und Verwertung von Daten aus massenhaften Eingriffen in informationstechnische Systeme aus dem Ausland (Encrochat), NStZ 2021, 449

Esser/Reißmann, Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung durch den Einsatz künstlicher Intelligenz (KI) – Neu Perspektiven für Strafverfolgung und Gefahrenabwehr, StV 2021, 527

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Freiling/Safferling/­Rückert, Quellen-TKÜ und Online-Durchsuchung als neue Maßnahmen für die Strafverfolgung: Rechtliche und technische Herausforderungen, JR 2018, 9

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Krause, Die Strafverfahrensreform 2017 Umfassende Änderungen von StPO und StGB mit sofortiger Wirkung!, Krim 2017, 532

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Roggan, Die strafprozessuale Quellen-TKÜ und Online-Durchsuchung: Elektronische Überwachungsmaßnahmen mit Risiken für Beschuldigte und die Allgemeinheit, StV 2017, 821

Singelnstein/Derin, Das Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens Was aus der StPO-Reform geworden ist, NJW 2017, 2646

Sinn, Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuchs, des Jugendgerichtsgesetzes, der Strafprozessordnung und weiterer Gesetze BT-Drucksache 18/11272 sowie zur Formulierungshilfe der Bundesregierung für einen Änderungsantrag zum o.g. Gesetzentwurf (Ausschussdrucksache 18(6)334) (zitiert Sinn, S.)

Warken, Elektronische Beweismittel im Strafprozessrecht – eine Momentaufnahme über den deutschen Tellerrand hinaus, Teil 1, NZ...

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