Eine Staffel- oder Indexmiete gilt auch während der Zeit der Vorenthaltung. Gleiches gilt bei der Geschäftsraummiete für eine Wertsicherungsklausel.[1]
Keine Anwendung bei gesetzlicher Mieterhöhung
Mögliche Mieterhöhungen für diesen Bereich, z. B. Modernisierung, erhöhen die Nutzungsentschädigung nicht.
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