1Der Prüfungsausschuss stellt die Gesamtnote der mündlichen Prüfung fest. 2Bei der Ermittlung der Gesamtnote werden der Vortrag mit 30[1] [Bis 31.12.2021: 20] Prozent und das Gruppenprüfungsgespräch mit 70[2] [Bis 31.12.2021: 80] Prozent berücksichtigt.
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