Rz. 158
Nach norwegischem Verständnis ist auch der Abschlussprüfer (Revisor) ein Organ der AS.[490] Er wird durch die Gesellschafterversammlung für einen zeitlich unbegrenzten Zeitraum[491] bestellt, ist zur Eintragung im Handelsregister anzumelden[492] und soll für jedes Geschäftsjahr der AS deren Jahresabschluss prüfen und darüber einen Prüfungsbericht abgeben. Er kann – nur – aus wichtigem Grund abberufen werden[493] und lediglich in ganz wenigen Fällen sein Amt selbst niederlegen.[494] Anderenfalls endet seine Amtsperiode erst mit der Bestellung eines neuen Abschlussprüfers.[495]
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