Rz. 61

Der Erblasser kann gemäß § 52 Erbgesetz in seinem Testament z.B. bestimmen, dass der Pflichtteil, den der Berechtigte erhalten soll, einer Gütertrennung (særeie) unterworfen werden soll. Diese Bestimmung kann der Erblasser sowohl in Bezug auf eine bestehende Ehe als auch in Bezug auf eine zukünftige Ehe des Abkömmlings treffen, soweit dieser bei der Errichtung des Testaments noch unverheiratet ist.[22] Die Bestimmung braucht nicht sämtliche Pflichtteilsberechtigte zu betreffen, sondern kann auch nur auf einen Abkömmling bezogen sein. Ebenso kann sie nur einen Teil des Pflichtteils betreffen.

[22] Lødrup/Asland, S. 127.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge