Rz. 56

Neben dem überlebenden Ehegatten sind die Abkömmlinge des Erblassers pflichtteilsberechtigt.

 

Rz. 57

Der Pflichtteil der Abkömmlinge beläuft sich auf zwei Drittel des tatsächlich hinterlassenen Nachlasses (Nettovermögen des Erblassers). Eine Zurechnung lebzeitiger Schenkungen zum Nachlass zur Berechnung der Pflichteile erfolgt nicht. Die Abkömmlinge sind nicht dagegen geschützt, dass der Erblasser zu Lebzeiten sein Vermögen so stark reduziert, dass nur noch geringe Werte für sie übrigbleiben. Dies kann durch eigenen Verbrauch oder auch durch Zuwendungen an andere geschehen.[17] Der Erblasser kann auch noch auf dem Totenbett alles verschenken.[18]

 

Rz. 58

Die Höhe des Pflichtteils war lange Zeit für jedes Kind auf 1 Mio. Norwegische Kronen begrenzt.[19] Das neue Erbgesetz erhöhte diesen Betrag auf 15 Mal den Grundbetrag der norwegischen Sozialversicherung, also zurzeit etwa 1,5 Mio. Norwegische Kronen. Diese Pflichtteilsregelungen gelten auch für Adoptivkinder und uneheliche Kinder.[20]

[17] Lødrup/Asland, S. 119.
[18] So ausdrücklich das Oberste Norwegische Gericht in einer Entscheidung von 1985, zitiert bei Lødrup, in: Röthel, Reformfragen des Pflichtteilsrechts, S. 241.
[19] Eingeführt 1918 durch die sog. lex Michelsen.
[20] Siehe dazu Asland, § 29 Note 179.

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