Rz. 55

Um den Pflichtteil zu berechnen, ist eine Bewertung des Vermögens des Erblassers vorzunehmen. Dabei ist der Wert zugrunde zu legen, der bei einem Verkauf auf dem freien Markt erzielt werden kann. Von diesem Bruttovermögen sind eventuelle Verbindlichkeiten abzuziehen. In Bezug auf das dann bleibende Nettovermögen ist der Pflichtteil zu berechnen.

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